Mit seiner Überlegung, Internet-Daten für die Einschätzung der Kreditwürdigkeit von Bankkunden auszuwerten, hat die Schufa eine riesige Welle der Empörung ausgelöst.
Auch wenn es sich bei den Überlegungen lediglich um ein Forschungsprojekt der Schufa handelte, welches gemeinsam mit dem Hans-Plattner-Institut aus Potsdam umgesetzt werden sollte, so war die Kritik an dem Projekt so massiv, dass man aus dieser Reaktion heraus die Planung des Projektes einstellte. Grund dafür dürften vor allem auch die grundsätzlich aufkommenden Fragen zu dem Projekt sein. Denn zurecht stellt man sich die Frage, was Facebook-Einträge und der gleichen mit der Genehmigung von Krediten zu tun haben?
Grundsätzlich bestand das Aufgabenfeld der Schufa hauptsächlich darin, Daten zu erfassen die in erster Linie die Zahlungsunfähigkeit von Bankkunden belegen. Hierzulande möchte man nun einem Trend aus den USA folgen, bei dem auch positive Daten für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit herangezogen werden. Dabei geht es darum, dass soziale Dienste wie Facebook, Instagram oder Twitter Hinweise und Aufschlüsse über die Lebensumstände einer Person geben und damit die Antwort auf die Frage, ob eine Person einen Kredit voraussichtlich auch zurückzahlen kann. Denn über soziale Medien lässt sich z.B. feststellen, ob sich jemand in einem beruflichen Verhältnis befindet, bei welchem Arbeitgeber er tätig ist, ob jemand verheiratet ist, Kinder hat oder einen ausschweifenden Lebensstil pflegt. Das Ergebnis dieser Daten ist dann eine jeweilige Einstufung der Person woraus dann unterschiedliche Zinssätze bei gleicher Kredithöhe festgelegt werden. Je positiver das “Internet-Scoring“, desto niedriger der Zinssatz für den Kredit.
Unter Umständen wäre es mit Hilfe des “Internet-Scoring” beispielsweise auch umsetzbar, neue Kreditmöglichkeiten auch mit negativer Schufa nutzen zu können.
Facebook- oder Instagram-Profile die der Nutzer auf “öffentlich” eingestellt hat, sind ohnehin für jeden frei zugänglich. Private Profile können erst dann ausgewertet werden, wenn der Nutzer einer Anwendung (App) die Genehmigung für den Zugriff der persönlichen Daten erteilt.
Tweets die auf Twitter gepostet werden sind von vornherein auf öffentliche Wirkung ausgelegt (hiervon ausgenommen sind private Direktnachrichten). Durch eine spezielle Analyse-Software werden die frei verfügbaren Daten massenhaft erfasst und können ausgewertet werden. Facebook hat jedoch in seinen Nutzerbestimmungen den Einsatz solcher “Crawler” oder “Bots” untersagt.
Mittlerweile gibt es für die Auswertung von solchen “sozialen Daten” eine spezielle Branche die unter der Bezeichnung “Social Media Analyse” läuft. Dabei werden die Ergebnisse aus den sozialen Daten u.a. für das Customer Relationship Management (CRM) verwendet, sprich für die Verwaltung und Pflege von Kundenbeziehungen. Zudem werden die sozialen Daten für Marketingzwecke und natürlich den Vertrieb genutzt.
Die wohl sicherste und auch radikalste Möglichkeit um sich vor solchen Maßnahmen zu schützen ist, sich schlichtweg sich aus sozialen Netzwerken fernzuhalten. Da allerdings viele nicht auf Netzwerke wie Facebook, Instagram, Twitter & Co. verzichten möchten (mittlerweile das wichtigste Kommunikationstool), sollten Nutzer ihre Profile in den Datenschutzeinstellung in soweit abdichten, dass ihre Daten nur für enge Freunde oder Familienangehörige zugänglich sind. Gerade beim veröffentlichen des so genannten “Status” sowie beim teilen von Fotos sollte man sich vorab genau überlegen was man mitteilt und vor allem wem man diese mitteilt. Daher sollte jeder Nutzer der seine Privatsphäre schützen möchte das veröffentlichen seiner Inhalte stets eingrenzen.
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